Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Das Institut für Nachhaltigkeit (INa) der HWR Berlin ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den zentralen Webauftritt des INa:


Rechtsgrundlage und technische Standards

Rechtsgrundlage für die digitale Barrierefreiheit sind insbesondere das Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Die technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich insbesondere aus der Europäischen Norm EN 301 549 „Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen“ in ihrer jeweils geltenden Fassung. Für Webangebote sind insbesondere die dort festgelegten Anforderungen an die Barrierefreiheit von Webinhalten relevant, die unter anderem auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Bezug nehmen.

Für digitale Dokumente, insbesondere PDF-Dokumente, gelten ergänzend die einschlägigen Anforderungen der EN 301 549. Für PDF-Dokumente ist insbesondere DIN EN ISO 14289-1 (PDF/UA) relevant.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die genannte Website ist teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.


Prüfmethode

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit des Webauftritts erfolgte auf Grundlage des BITV-Selbsttests und unter Berücksichtigung der Anforderungen der EN 301 549 sowie der darin referenzierten WCAG.

Die Prüfung wurde durch eine externe Prüfung durch [DMK] durchgeführt.

  • automatisierte technische Prüfverfahren
  • manuelle Tests durch Accessibility-Expert*innen
  • Stichprobenprüfungen verschiedener Seitentypen und Funktionen

Letzte umfassende technische Prüfung: März 2026.


Nicht barrierefreie Inhalte

1. Farbkontraste

Beschreibung der Barriere
Auf einzelnen Seiten und bei einzelnen Gestaltungselementen weisen Text- und Hintergrundfarben nicht das erforderliche Kontrastverhältnis auf.

Betroffene Anforderung
EN 301 549, Abschnitt 9, insbesondere WCAG 2.1, Erfolgskriterium 1.4.3 „Kontrast (Minimum)“.

Maßnahmen
Die betroffenen Farbkonstellationen werden im Rahmen der technischen Weiterentwicklung des Webauftritts identifiziert und angepasst.

Zeitplan

Die Behebung erfolgt bis Dezember 2027.


2. Alternativtexte und Nicht-Text-Inhalte

Beschreibung der Barriere
Bei einzelnen Bildern, Grafiken und anderen Nicht-Text-Inhalten fehlen Alternativtexte oder diese sind nicht ausreichend aussagekräftig. Dadurch können Informationen für Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern teilweise nicht zugänglich sein.

Betroffene Anforderung
EN 301 549, Abschnitt 9, insbesondere WCAG 2.1, Erfolgskriterium 1.1.1 „Nicht-Text-Inhalt“.

Maßnahmen
Bestehende Inhalte werden schrittweise überprüft und Alternativtexte ergänzt oder korrigiert. Für neu veröffentlichte Inhalte werden die Anforderungen an Alternativtexte berücksichtigt.

Zeitplan
Die Überarbeitung erfolgt fortlaufend. Die Überprüfung der bestehenden relevanten Inhalte wird bis Dezember 2026 abgeschlossen.


3. Überschriften und semantische Struktur

Beschreibung der Barriere
Auf einzelnen Seiten sind Überschriftenhierarchien und andere semantische Strukturen nicht vollständig korrekt ausgezeichnet. Dies kann die Orientierung und Navigation mit assistiven Technologien erschweren.

Betroffene Anforderung
EN 301 549, Abschnitt 9, insbesondere WCAG 2.1, Erfolgskriterium 1.3.1 „Informationen und Beziehungen“.

Maßnahmen
Die semantische Struktur und Überschriftenhierarchie werden im Rahmen der redaktionellen und technischen Überarbeitung korrigiert.

Zeitplan
Die Behebung erfolgt schrittweise bis Dezember 2026.


4. Tastaturbedienbarkeit und sichtbarer Fokus

Beschreibung der Barriere
Einzelne interaktive Elemente und Funktionen sind derzeit nicht vollständig über die Tastatur bedienbar. Bei einzelnen Elementen ist außerdem der Tastaturfokus nicht ausreichend sichtbar.

Betroffene Anforderungen
EN 301 549, Abschnitt 9, insbesondere WCAG 2.1:

  • Erfolgskriterium 2.1.1 „Tastatur“
  • Erfolgskriterium 2.1.2 „Keine Tastaturfalle“
  • Erfolgskriterium 2.4.7 „Fokus sichtbar“

Maßnahmen
Die betroffenen interaktiven Komponenten werden technisch überprüft und hinsichtlich Tastaturbedienbarkeit und sichtbarer Fokusdarstellung überarbeitet.

Zeitplan
Die Behebung erfolgt bis Dezember 2027.


5. Interaktive Elemente und Komponenten

Beschreibung der Barriere
Einzelne dynamische und interaktive Komponenten, beispielsweise Slider, Karussells oder andere Bedienelemente, sind derzeit nicht vollständig barrierefrei bedienbar oder werden von assistiven Technologien nicht vollständig erkannt.

Betroffene Anforderungen
EN 301 549, Abschnitt 9, insbesondere WCAG 2.1, Erfolgskriterium 4.1.2 „Name, Rolle, Wert“ sowie – soweit zutreffend – die Anforderungen an Tastaturbedienbarkeit.

Maßnahmen
Die betroffenen Komponenten werden technisch überarbeitet und auf ihre Bedienbarkeit mit Tastatur und assistiven Technologien geprüft.

Zeitplan
Die Behebung erfolgt bis Dezember 2027.



6. Links und Bedienelemente

Beschreibung der Barriere
Einzelne Links und Bedienelemente sind nicht ausreichend aussagekräftig beschriftet oder lassen ihren Zweck nicht eindeutig erkennen.

Betroffene Anforderung
EN 301 549, Abschnitt 9, insbesondere WCAG 2.1, Erfolgskriterium 2.4.4 „Linkzweck (im Kontext)“.

Maßnahmen
Die betroffenen Links und Bedienelemente werden redaktionell bzw. technisch überarbeitet. Neue Inhalte werden entsprechend den Anforderungen erstellt.

Zeitplan
Die Überarbeitung erfolgt fortlaufend; Abschluss der Bestandsüberprüfung bis Dezember 2026.


7. PDF-Dokumente

Beschreibung der Barriere
Ein Teil der auf dem Webauftritt bereitgestellten PDF-Dokumente, insbesondere ältere Dokumente, ist noch nicht vollständig barrierefrei. Dies kann unter anderem die Struktur, Lesereihenfolge, Alternativtexte, Tabellen oder Formularfelder betreffen.

Betroffene Anforderungen
EN 301 549, insbesondere Abschnitt 10 „Nicht-Web-Dokumente“, sowie DIN EN ISO 14289-1 (PDF/UA) für PDF-Dokumente.

Maßnahmen

  • Bestehende Dokumente werden schrittweise überprüft und, soweit sie weiterhin benötigt werden, barrierefrei aufbereitet oder durch eine barrierefreie Version ersetzt.
  • Sollte eine barrierefreie Version eines Dokuments benötigt werden, das noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kann diese über den unten genannten Feedback-Mechanismus angefragt werden.

Zeitplan
Die Überprüfung und Überarbeitung bestehender relevanter Dokumente erfolgt schrittweise bis Dezember 2027.


Alternativen für nicht barrierefreie Inhalte

Sofern einzelne Inhalte aufgrund der oben genannten Barrieren derzeit nicht barrierefrei zugänglich sind, können Nutzerinnen und Nutzer über den unten genannten Kontakt eine barrierefreie Alternative bzw. Unterstützung beim Zugang zu den betreffenden Informationen anfordern.

Die HWR Berlin bemüht sich, die angefragten Informationen in einer geeigneten barrierefreien Form zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 08.04.2026 erstellt und am 31.08.2026 zuletzt aktualisiert.

Die Angaben dieser Erklärung wurden zuletzt am 31.08.2026 überprüft.

Die Angaben werden regelmäßig sowie bei wesentlichen Änderungen des Webauftritts überprüft und aktualisiert. Das Datum der letzten Überprüfung wird entsprechend angepasst.


Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Websites aufgefallen oder haben Sie Fragen zum Thema digitale Barrierefreiheit, können Sie sich gerne an uns wenden:

HWR Berlin
Hochschulkommunikation

Zentrale Internetredaktion
Badensche Straße 52
10825 Berlin

E-Mail: internetredaktion(at)hwr-berlin.de

Wir bemühen uns, Ihre Hinweise zeitnah zu prüfen und gemeldete Barrieren im Rahmen unserer technischen und organisatorischen Möglichkeiten zu beheben.


Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb innerhalb eines Monats keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Hinweise oder Anfragen zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.

Diese unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte auf barrierefreien Zugang zu digitalen Angeboten öffentlicher Stellen wahrzunehmen.

Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit im Land Berlin

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und zur Kontaktaufnahme finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Landes Berlin.

Sonstige Anlaufstellen an der HWR Berlin